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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Markt Weidenbach) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.weidenbach-triesdorf.de.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 01.01.2026 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 01.01.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Markt Weidenbach
Triesdorfer Straße 28
91746 Weidenbach

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

PDF-Dokumente:

Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Marktgemeinde Weidenbach kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente" und die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen. Zudem werden der Marktgemeinde Weidenbach auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Marktgemeinde Weidenbach überarbeitet werden. Die Marktgemeinde Weidenbach ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Leichte Sprache und Gebärdensprache:

Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Marktgemeinde Weidebach bei diesem Thema noch nicht tätig werden, da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Evaluationsmethode

einer am 01.01.2026 im Zeitraum vom xx.xx.2026 bis xx.xx.2026 durchgeführten Selbstbewertung

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.01.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.01.2026 überprüft.